Beschäftigungsverbot

So eine Schwangerschaft bringt wirklich so einiges an kuriosen Dingen zu Tage. Gestern Abend kam meine Frau von der Arbeit und erzählte mir recht aufgebracht das sie ab Montag nicht mehr arbeiten braucht. Das von mir erwartete, wenn auch verspätete, “April April” oder schlicht und einfach “verarscht!” blieb aber aus.

Meine Frau ist Kinderkrankenschwester und arbeitet in einer Kinderklinik, neben dem Vorteil das man immer Up to date ist was Kindernamen betrifft hat der Beruf auch einen entscheidenen Nachteil. Laut §3 Abs. 1 MuschG (Mutterschutzgesetz) wurde ihr nun ein so genanntes Beschäftigungsverbot erteilt. Das heißt sie darf aufgrund der erhöhten Gefahren ihres Berufes bis zur Geburt nicht mehr arbeiten.

Zwar bekommt sie weiterhin ihr volles Gehalt, verbringt die Schwangerschaft aber zuhause. Was für den ein oder anderen bestimmt verlockend klingt ist für uns eine mittlere Katastrophe. Bis zum November zuhause sitzen ist doch einfach nur langweilig! Eigentlich hat sie die Auszeit erst ab November bzw. ab vier Wochen  vor der Geburt geplant. Was nun tun mit dem weiteren freien Jahr?

Da der diesjährige Urlaub voll bis Sie wieder arbeiten geht übernommen werden Kann, wird dieser noch hinten angehängt. Geschätzt hat meine Frau nun bis Februar/März 20011 frei! (Beschäftigungsverbot bis zur Geburt, Schutzfrist nach der Geburt, Elternjahr und Resturlaub)

Viel schockierender als für meine Frau ist dieses Beschäftigungsverbot für mich! Was macht die Gute wenn ich im Büro sitze? Wird dann nurnoch mit Freundinnen frühstücken gegangen? Werden wir bei IKEA zukünftig per Handschlag begrüßt? Putzt sie vor Langeweile den Lack vom Pakett? Ich habe keinen Schimmer!

Ich weiss nur eins, Beschäftigungsverbot finde ich doof!