Beschäftigungsverbot

So eine Schwangerschaft bringt wirklich so einiges an kuriosen Dingen zu Tage. Gestern Abend kam meine Frau von der Arbeit und erzählte mir recht aufgebracht das sie ab Montag nicht mehr arbeiten braucht. Das von mir erwartete, wenn auch verspätete, “April April” oder schlicht und einfach “verarscht!” blieb aber aus.

Meine Frau ist Kinderkrankenschwester und arbeitet in einer Kinderklinik, neben dem Vorteil das man immer Up to date ist was Kindernamen betrifft hat der Beruf auch einen entscheidenen Nachteil. Laut §3 Abs. 1 MuschG (Mutterschutzgesetz) wurde ihr nun ein so genanntes Beschäftigungsverbot erteilt. Das heißt sie darf aufgrund der erhöhten Gefahren ihres Berufes bis zur Geburt nicht mehr arbeiten.

Zwar bekommt sie weiterhin ihr volles Gehalt, verbringt die Schwangerschaft aber zuhause. Was für den ein oder anderen bestimmt verlockend klingt ist für uns eine mittlere Katastrophe. Bis zum November zuhause sitzen ist doch einfach nur langweilig! Eigentlich hat sie die Auszeit erst ab November bzw. ab vier Wochen  vor der Geburt geplant. Was nun tun mit dem weiteren freien Jahr?

Da der diesjährige Urlaub voll bis Sie wieder arbeiten geht übernommen werden Kann, wird dieser noch hinten angehängt. Geschätzt hat meine Frau nun bis Februar/März 20011 frei! (Beschäftigungsverbot bis zur Geburt, Schutzfrist nach der Geburt, Elternjahr und Resturlaub)

Viel schockierender als für meine Frau ist dieses Beschäftigungsverbot für mich! Was macht die Gute wenn ich im Büro sitze? Wird dann nurnoch mit Freundinnen frühstücken gegangen? Werden wir bei IKEA zukünftig per Handschlag begrüßt? Putzt sie vor Langeweile den Lack vom Pakett? Ich habe keinen Schimmer!

Ich weiss nur eins, Beschäftigungsverbot finde ich doof!

6 Responses to “Beschäftigungsverbot”

  1. Baynado  on April 23rd, 2009

    Was? Das ist doch nen Witz. deine Frau ist doch gerade mal 2 Monate Schwanger, ode rirre mich da jetzt?

    Meine arbeitete auch in der Kranken- bzw. Altenpflege und die musst bis zu “get no” schuften, kein Witz.
    Schwere Menschen umwuchten sich mit “mrsa Keimen” rumägern etc. Das volle Programm also. So eine bodenlose Ungerechtigkeit. Freut euch!!!

    Deine Frau hat wirklich glück, denn das ist in den Pflegeberufen nicht die Regel. Sie hat einen vorbildlichen Arbeitgeber.

  2. Babyblogger  on April 23rd, 2009

    Meine Frau momentan ist in der 12. Woche. Das der Arbeitgeber sich in diesem Fall wirklich vorbildlich verhält ist nicht von der Hand zu weisen. Ich denke das es mitunter daran liegen wird das das Krankenhaus zum wohl größten Krankenhausverbund Deutschlands gehört und die das daher anscheinend genauer nehmen. Trotzdem hätte ich damit keinesfalls gerechnet.
    Das deine Gute bis zum Schluß wirklich schuften musste halte ich schon fast für ein Unding!

  3. Baynado  on April 23rd, 2009

    Jepp, die war die erste Januar Woche noch am arbeiten und unsere Kleine kam dann am 18. Februar.

  4. Sandy  on Mai 14th, 2009

    Hallo,

    das ist schon rechtens, das Deine Frau ein Beschäftigungsverbot hat. Die Infektionsgefahr auf der Kinderstation ist ja wirklich sehr erhöht. Und Windpocken/Masern/Mumps/Röteln machen sich in der Schwangerschaft nicht wirklich gut :o(

    Das hat allerdings nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Das BV stellt der Frauenarzt aus.

    Baynado, wenn deine Frau Ihrem Arzt gesagt hätte, das sie so schwer arbeiten muss, hätte sie auch ein BV bekommen. Wenn nicht, hätte ich aber ganz schnell den Frauenarzt gewechselt. Es gibt einen guten Grund für solche Gesetze. Denn sie schützen das ungeborene Kind.

    Ich wünsche Ech alles gute für und mit euren Babys :o)

    Sandy

  5. Baynado  on Mai 18th, 2009

    @Sandy

    Genau das habe ich miener freundin auch gesagt. Nur ihre Ärztin unterschreibt sehr ungern Gelbescheine. Die geht lieber auf Demos und jammert, dass sie zu wenig Geld bekommt.


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